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Steuerbonus auf Handwerkerleistungen auch bei Aus- und Umbauten

Mithilfe eines Steuerbonus lassen sich seit acht Jahren mit Handwerksleistungen Steuern sparen. Seit zwei Jahren können über den Bonus zusätzlich auch Aufwendungen für Erweiterungs- und Umbauten an Gebäuden gefördert werden. Das hat der Bundesfinanzhof ausdrücklich bestätigt (AZ VI R 61/10). Danach können für die Förderung künftig nicht mehr nur Erhaltungsaufwendungen geltend gemacht werden, sondern auch Herstellungskosten, die etwa bei Sanierungen anfallen.

Eine Förderung von Handwerksarbeiten an einem Neubau ist weiterhin nicht möglich. Beim Steuerbonus sind die Arbeitskosten und die darauf entfallende Mehrwertsteuer einer Handwerkerrechnung jährlich bis zu einer Höhe von 6.000 Euro zu 20 Prozent förderfähig. So können bis zu 1.200 Euro von der Steuerzahlung abgezogen werden. Gefördert werden neben den Erweiterungs- und Umbauten alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden. Den Steuerbonus können Eigentümer, Mieter und Wohnungseigentümergemeinschaften für ihre selbst genutzten Immobilien und Wohnungen nutzen.